Ergänzende Geschäftsbedingungen für Studiovermietung
Ergänzende Geschäftsbedingungen für die Studiovermietung
Die nachfolgenden Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ZEIIN Yoga Kerstin Hildebrand für den Fall der Anmietung von Kursräumen (Studiovermietung).
13.1. Vertragsgegenstand und Nutzung: Der Nutzer mietet den gebuchten Kursraum (großer Kursraum, kleiner Kursraum oder Tagesmiete Studio) im ZEIIN Yoga Studio (Groß-Buchholzer Kirchweg 70 c, 30655 Hannover) zur Durchführung der im Nutzungsvertrag festgelegten Veranstaltung. Die Nutzung umfasst die WC-Räume, den Eingangsbereich, die vorhandenen Kursmaterialien (nach Absprache) sowie den Garten (nach Absprache). die vereinbarte Buchungszeit beinhaltet die Vor- und Nachbereitungszeit von jeweils 15 Minuten.
13.2. Nutzungsentgeld und Zahlung: Das vereinbarte Nutzungsentgelt ist dem individuellen Nutzungsvertrag zu entnehmen und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Das Entgelt ist spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Nutzungstermin auf das im Vertrag angegebene Konto zu überweisen.
13.3. Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen:
Stornierungen durch den Nutzer: Bis 14 Tage vor dem Nutzungstermin ist die Stornierung kostenfrei. Bei einer Stornierung zwischen 13 und 7 Tagen vor dem Termin werden 50 Prozent des vereinbarten Nutzungsentgelts fällig. Bei einer Stornierung ab 6 Tagen vor dem Termin oder bei Nichterscheinen (No-Show) werden 100 Prozent des vereinbarten Nutzungsentglets berechnet.
Umbuchungen: Umbuchungen sind bis 14 Tage vor dem Nutzungstermin kostenfrei möglich. Bei Umbuchungen ab 13 Tagen vor dem Termin gelten die oben genannten Stornierungsbedingungen.
Tagesmieten: Bei Absage einer Tagesmiete behält sich das ZEIIN Yoga vor, mindestens 50 Prozent des Entgelts zu berechnen, sofern der Termin nicht erfolgreich weitervermietet werden kann.
Kulanzregelung: Im Falle einer erfolgreichen Weitervermietung des stornierten Termins kann die Vermieterin nach eigenem Ermessen von der Berechnung der Stornokosten absehen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
13.4. Haftung und Hausordnung: Die Nutzung des Studios erfolgt auf eigene Verantwortung des Nutzers. Der Nutzer haftet für alle Schäden an Räumen, Materialien und Gartenflächen, die durch ihn selbst oder durch seine Teilnehmenden verursacht werden. Eine Haftpflichtversicherung wird dem Nutzer dringend empfohlen und kann von der Vermieterin eingefordert werden. Für eingebrachte Gegenstände oder Wertsachen des Nutzers oder seiner Teilnehmenden wird keine Haftung übernommen.
Der Nutzer verpflichtet sich, die Hausordnung von ZEIIN Yoga einzuhalten, insbesondere:
Es gilt ein striktes Rauchverbot im gesamten Objekt und im Garten.
Die Gruppenräume dürfen nur auf Socken, in Hausschuhen oder barfuß betreten werden. Essen ist ausschließlich im Eingangsbereich gestattet.
Im Kursraum sind nur verschlossene Flaschen mit farblosem Getränk erlaubt.
Die WC-Räume und der Eingangsbereich sind sauber und aufgeräumt zu hinterlassen.
Vor dem Verlassen des Studios sind die Heizung herunterzuregeln, alle Lichter und Kerzen auszuschalten und die Fenster zu schließen.
Die Haustür ist zu verschließen und der Summer auszuschalten. Die Seitentüren sind stets verschlossen zu halten.
13.5. Schlüsselübergabe: Der Nutzer erhält einen Zentralschlüssel und haftet bei Verlust oder Beschädigung in vollem Umfang. Die Kosten für einen eventuell notwendigen Austausch des Schließsystems sind vom Nutzer zu tragen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB lückenhaft, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall ist die lückenhafte, unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der ursprünglichen Regelung inhaltlich, wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.